Informationen über das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht
Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher
Die bisher restriktive Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamtes in Sachen Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher gem. § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist geändert worden.
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