Regionale Zusammenarbeit
Die Bundesregierung fördert Namibia auch im Rahmen der regionalen Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungspolitischer Partner der Bundesregierung ist die Southern African Development Community (SADC), eine Gemeinschaft von 15 Staaten des südlichen Afrikas.
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Ab August 2010 wird Namibia für ein Jahr die Präsidentschaft übernehmen.
Weitere Informationen zu den deutsch-namibischen Beziehungen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finden sie auf den nachfolgenden Websites.
Die nicht-staatliche Entwicklungszusammenarbeit
Neben der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit gibt es eine Vielzahl von Programmen nicht-staatlicher Akteure wie der Kirchen, der politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen oder privater Initiativen. Die Bundesregierung betrachtet die Programme dieser Organisationen als wichtige Ergänzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und fördert sie finanziell.
Nicht-staatliche EZ
Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) arbeiten eine Reihe deutscher Organisationen mit ihren namibischen Partnern in diversen Programmen und Projekten der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit zusammen.
Gemäß der Ankündigung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004, die finanziellen Mittel für die deutsch-namibische EZ mittelfristig zu verdoppeln, wurden bei den letzten deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen im Juli 2009 Mittel in Höhe von € 116,5 Millionen für die Jahre 2009 und 2010 zugesagt.
Zusätzlich zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit stellt die Bundesregierung über die nächsten drei bis fünf Jahre insgesamt €20 Millionen für die Versöhnungsinitiative bzw. Namibia-Initiative zur Verfügung. Beide Regierungen haben bei den Regierungsverhandlungen im Jahr 2007 ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Deutschland bekräftigt durch diese Initiative erneut seine besondere historische und moralische Verantwortung gegenüber Namibia. Die Initiative verbessert die Lebensbedingungen in den Siedlungsgebieten derjenigen Volksgruppen, die in besonderer Weise unter der deutschen Kolonialherrschaft gelitten haben.
Internetseiten der staatlichen Durchführungsorganisationen: